Rechtlich geprüfter Standard

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Online-Kauf von ofenfertigem Brennholz über https://holzscheitlieferung.de/

Vertragspartner & Betreiber

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 DDG

Verkäufer & Ladungsfähige Anschrift

WOOD GO GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH))

Am Westpark 3, 81373 München

Telefon: +49 15236934750

WhatsApp: +49 15236934750

E-Mail: info@holzscheitlieferung.de

Onlineshop: https://holzscheitlieferung.de/

Registereintragung & Steuer-Identifikation
  • Zuständiges Registergericht: Amtsgericht München
  • Handelsregisternummer: HRB 260887
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE340047475
  • Vertretungsberechtigung: Geschäftsführung der WOOD GO GmbH
§ 1

Geltungsbereich, Kundenkreis und autorisiertes Liefergebiet

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der WOOD GO GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Brennholz, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Käufer“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der im Onlineshop https://holzscheitlieferung.de/ dargestellten Waren abschließt.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Geografische Lieferbeschränkung: Das autorisierte Liefergebiet des Verkäufers ist ausdrücklich auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich sowie der Niederlande beschränkt. Bestellungen mit Lieferanschriften außerhalb dieser Staaten werden nicht angenommen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2

Vertragsgegenstand, Scheitlängen, Maßeinheiten & Naturprodukteigenschaften

(1) Exklusives Warensortiment: Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich der Verkauf von ofenfertig gespaltenem Hartholz-Brennholz (vorrangig Buche und Mischhartholz). Stammholz, Rundholz im Ganzstamm sowie Holzpellets sind ausdrücklich nicht Gegenstand unseres Sortiments.

(2) Verfügbare Scheitlängen: Das Brennholz wird in den standardisierten Schnittlängen von 25 cm, 30 cm, 33 cm, 40 cm, 45 cm und 50 cm angeboten. Schnitt- und spalttechnisch bedingt sind fertigungsübliche Längentoleranzen von bis zu ± 2,5 cm als handelsüblich anzusehen und stellen keinen Sachmangel dar.

(3) Handelsübliche Maßeinheiten und Verpackungsformen:

  • Palettenware (Raummeter - RM): Gestapeltes Brennholz auf stabilen Holzpaletten. 1 Palette entspricht exakt 3 Raummetern (RM) sauber geschichtetem Scheitholz.
  • Loseware (Schüttraummeter - SRM): Lose geschüttetes Brennholz, gemessen als Schüttraummeter (1 SRM entspricht der lose in ein 1 m³-Behältnis geworfenen Holzmenge).
  • Bestellvolumen: Die Abgabe erfolgt in Staffeln von 3 RM (1 Palette) bis maximal 36 RM (12 Paletten) pro Bestellung bzw. in entsprechenden SRM-Schüttvolumina.

(4) Holzbeschaffenheit als Naturprodukt: Holz ist ein organischer, gewachsener Naturrohstoff. Naturbedingte Farbabweichungen, Rindenabrieb, Verwachsungen, Trocknungsrisse, Äste sowie herstellungsbedingte Holzsplittermengen von bis zu 3 % des Gesamtvolumens sind verarbeitungsbedingt unvermeidbar und berechtigen nicht zur Minderung oder Beanstandung.

§ 3

Kammertrocknung, Restfeuchte und Qualitätsgarantie

(1) Das vom Verkäufer gelieferte Brennholz ist kammertrocken und wird durch thermische Heißluftbehandlung getrocknet. Der Verkäufer garantiert eine Restfeuchte von unter 18 % im Kern des Holzscheits zum Zeitpunkt der Verladung.

(2) Das Holz ist unmittelbar nach Anlieferung ofenfertig und für den sofortigen Abbrand in Kaminöfen, Kachelöfen, offenen Kaminen und Holzvergaseranlagen nach den Richtlinien der 1. BImSchV geeignet.

(3) Durch Witterungseinflüsse während des Transports oder unsachgemäße Lagerung beim Kunden (z.B. luftundurchlässige Planenabdeckung) kann das Holz oberflächlich Feuchtigkeit anziehen. Der Nachweis einer unzureichenden Trocknung ist stets an einem frisch gespaltenen Scheit im Scheitkern mit einem kalibrierten Holzfeuchtemessgerät zu erbringen.

§ 4

Bestellprozess und Zustandekommen des Vertrages

(1) Die im Onlineshop enthaltenen Produktdarstellungen und Konfiguratoren für Scheitlängen und Palettenmengen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines rechtlich bindenden Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde kann aus dem Sortiment Produkte auswählen, die gewünschte Scheitlänge (25–50 cm) und Lieferform (Palette / Lose) bestimmen und über den Button „In den Warenkorb“ sammeln. Über den Bestellbutton gibt der Käufer einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Brennholzmenge ab.

(3) Der Verkäufer schickt dem Käufer unmittelbar nach Bestelleingang eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar.

(4) Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform oder durch die Übergabe der Ware an das beauftragte Speditionsunternehmen zur Auslieferung zustande.

§ 5

Preise, Mehrwertsteuer und Zahlungsabwicklung

(1) Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise in Euro (€), die die gesetzliche Mehrwertsteuer (i.d.R. 7 % für Brennstoffe in Deutschland) sowie alle Nebenkosten enthalten.

(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb der auf den Produktseiten ausgewiesenen Zonen versandkostenfrei.

(3) Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Onlineshop mitgeteilt. Bei Vorauskasse per Banküberweisung ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, es sei denn, die Parteien haben einen späteren Fälligkeitstag schriftlich vereinbart.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu fordern und die speditionelle Auslieferung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.

§ 6

Speditionsanlieferung, Entladebedingungen & Zufahrtsvoraussetzungen

(1) Logistikstandard bei Palettenware: Die Anlieferung erfolgt ausschließlich per Speditions-LKW (in der Regel 12-Tonnen- bis 18-Tonnen-Nutzfahrzeuge), die mit einer hydraulischen Hebebühne (Ladebordwand) und einem mobilen Hand- oder Elektro-Hubwagen ausgestattet sind.

(2) Lieferung frei Bordsteinkante: Die speditionelle Entladung erfolgt standardmäßig ebenerdig „frei Bordsteinkante“ an der vom Käufer angegebenen Lieferadresse. Ein Transport über Treppen, Absätze, Schotterflächen, unbefestigte Wiesen oder das Verbringen in Garagen, Keller und Holzlager ist nicht Bestandteil der regulären Lieferpflicht, kann jedoch vor Ort nach Ermessen des Fahrers bei vorhandener Befahrbarkeit erfolgen.

(3) Zufahrtsverpflichtung des Käufers: Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit einem schweren LKW über eine befestigte Straße (Asphalt, Beton, tragfähiges Pflaster) mit einer Durchfahrtshöhe von mindestens 4,00 m und einer Mindestbreite von 3,50 m barrierefrei erreichbar ist.

(4) Telefonische Terminabsprache (Avisierung): Vor der Auslieferung wird der Spediteur telefonisch oder per SMS ein Lieferzeitfenster mit dem Käufer abstimmen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass er am vereinbarten Liefertag persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anwesend ist.

(5) Kosten bei Annahmeverzug (Fehlfracht): Schlägt die Anlieferung aus Gründen fehl, die der Käufer zu vertreten hat (z.B. unpassierbare Zufahrt trotz Ausschlusskriterien, Nichterscheinen zum vereinbarten Liefertermin), trägt der Käufer die unmittelbaren Kosten einer eventuellen Zweitanfahrt oder der Rückführung.

Wichtiger Logistik-Hinweis:

Für unsere Kunden ist keine eigene Entladetechnik (wie Traktoren oder Gabelstapler) erforderlich. Unsere Speditionsfahrzeuge setzen jede Palette ebenerdig fahrbar mit der Hebebühne ab.

§ 7

Gesetzliches Widerrufsrecht und 100 % Kostenübernahme bei Rückgabe

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.

(2) Freiwillige Kostenübernahme des Rücktransports durch den Verkäufer: Abweichend von den gesetzlichen Regelungen für schwere Speditionswaren trägt die WOOD GO GmbH im Falle eines fristgerechten Widerrufs 100 % der Rücksendekosten. Wir beauftragen unsere Partnerspedition mit der kostenfreien Abholung an Ihrer Bordsteinkante.

(3) Voraussetzung für die Rückabwicklung: Das Brennholz muss für den Rücktransport auf der Originalpalette transportsicher bereitgestellt werden.

(4) Ausführliche Details, Fristen und das standardisierte Formular finden Sie unter Kostenlose Rückgabe & Erstattung.

§ 8

Eigentumsvorbehalt

(1) Das gelieferte Brennholz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem jeweiligen Kaufvertrag resultierenden Forderungen das rechtliche Eigentum der WOOD GO GmbH.

(2) Vor dem Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt.

§ 9

Mängelhaftung (Gewährleistung) und Rügepflichten

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 437 ff. BGB).

(2) Gewährleistung bei Holzmängeln: Liegt nachweislich ein relevanter Sachmangel vor (z.B. nachweisbare Kernfeuchte über 18 % bei Auslieferung oder grobe Falschlieferung der Scheitlänge), leistet der Verkäufer nach Wahl des Käufers Nacherfüllung in Form einer kostenlosen Ersatzlieferung oder Kaufpreiserstattung.

(3) Rügeobliegenheit für Unternehmer: Für Unternehmer gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Offensichtliche Mängel an Menge oder Verpackung sind unmittelbar bei Anlieferung auf dem Speditionsfrachtbrief zu vermerken und dem Verkäufer unverzüglich in Textform anzuzeigen.

§ 10

Haftungsbegrenzung und Höhere Gewalt

(1) Der Verkäufer haftet dem Käufer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz stets unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z.B. extreme Unwetter, Schneekatastrophen, forstwirtschaftliche Straßensperren oder behördliche Fahrverbote), die dem Verkäufer oder seinen Spediteuren die Lieferung unverschuldet unmöglich machen, befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.

§ 11

Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Anwendbares Recht: Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz entzogen wird.

(2) Online-Streitbeilegung (OS-Plattform): Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung bereit, erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@holzscheitlieferung.de.

(3) Verbraucherschlichtung: Wir sind gemäß § 36 VSBG nicht verpflichtet, an Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sind zur einvernehmlichen Klärung jedoch grundsätzlich bereit.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.